Coronavirus-Verordnungen - Einreichung Nicht-Mitglieder
Steuerdaten melden

Coronavirus-Testverordnung - Meldung relevanter Daten für Finanzamtmitteilung

Gemäß §14 Mitteilungsverordnung ist die Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen auf Grundlage der Abgabenordnung (AO) verpflichtet, die nach dem 31. Dezember 2020 an Leistungserbringer geleisteten Zahlungen nach der Coronavirus-Testverordnung den Finanzbehörden nach Maßgabe der AO mitzuteilen. Die Angabe der korrekten steuerlichen Identifikationsnummer bzw. Steuernummer ist daher unerlässlich.
Gemäß der uns aufgegebenen Datensatzbeschreibung sind bei der Meldung zu berücksichtigen:
  • Natürliche Person (Vorname + Nachname + Geburtsdatum+ steuerliche Identifikationsnummer): z. B. Einzelfirmen
  • Juristische Person (Bundesland + Steuernummer): z. B. GmbH, UG, GbR
Hinweise zur natürlichen Person: Bitte achten Sie bei der Eingabe darauf, dass die Angaben zu der natürlichen Person gehören, die für den Teststandort verantwortlich ist, Zahlungsempfänger/in ist und folglich die daraus resultierenden Einnahmen auch zu versteuern hat. Die steuerliche Identifikationsnummer finden Sie oben links auf Ihrem persönlichen Steuerbescheid bzw. sofern vorhanden auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Nach 2008 haben alle natürlichen Personen in einem Brief vom Bundeszentralamt für Steuern eine Mitteilung über ihre persönliche steuerliche Identifikationsnummer erhalten. Die steuerliche Identifikationsnummer gilt lebenslang, sie ist elf-stellig, enthält keine Sonderzeichen und wird in der Regel in der Form ## ### ### ### dargestellt.
Hinweise zur juristischen Person: Die Steuernummer finden Sie z. B. auf dem Steuerbescheid.
Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden dabei für weitere gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen genutzt. Mit dem Klick auf "Steuerdaten melden" erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.
Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen übermitteln.
Mir ist bekannt, dass die Einkünfte aus den abgerechneten Leistungen ordnungsgemäß zu versteuern sind. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen meldet die geleisteten Zahlungen gem. §14 Mitteilungsverordnung an die Finanzbehörden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die dafür notwendigen Angaben von mir beizubringen sind und ich versichere die Richtigkeit. Mir ist bekannt, dass fehlerhafte Angaben steuerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.